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Kostenübernahme
Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich bin als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen. Daher übernehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunden, Diagnostik und Therapie.
Private Krankenversicherung
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Die Kosten für die psychotherapeutische Behandlung Ihres Kindes werden von den privaten Krankenversicherungen in der Regel vollständig übernommen. Je nach Versicherung oder ihrem individuell abgeschlossenen Tarif, können jedoch die Anzahl der Therapiesitzungen die erstattet werden, variieren.
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Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Versicherung über Erstattung und Beantragung einer Psychotherapie.
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Beihilfe
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Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft und Beihilfestellen ist zumeist problemlos. Sich vorab bei Ihrer Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zu erkundigen, ist empfehlenswert.
Die Abrechnung erfolgt sowohl bei den privaten Versicherungen, als auch der Beihilfe nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) im 2,3-facher Regelsteigerungssatz.
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SelbstzahlerInnen
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Als Selbstzahler muss die Krankenkasse keine Mitteilung und/oder Information erhalten, das Antragsverfahren entfällt. Es wird ein individueller Behandlungs- und Honorarvertrag vereinbart. Grundlage der Abrechnung ist dabei die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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