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Kostenübernahme
Kosten
Gesetzliche Krankenversicherung
Ich bin als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung zugelassen. Daher übernehmen gesetzliche Krankenkassen in der Regel die Kosten für psychotherapeutische Sprechstunden, Diagnostik und Therapie.
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SelbstzahlerInnen
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Als Selbstzahler muss die Krankenkasse keine Mitteilung und/oder Information erhalten, das Antragsverfahren entfällt. Es wird ein individueller Behandlungs- und Honorarvertrag vereinbart. Grundlage der Abrechnung ist dabei die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
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