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KJHG- Therapie

   Psychotherapien für Kinder und Jugendliche können im Rahmen der Eingliederungshilfe gemäß § 35a des Kinder- und  
   Jugendhilfegesetzes - KJHG (SGB VIII) oder der Eingliederungshilfe gemäß §27 KJHG (SGB VIII) beim Jugendamt im  
   Wohnbezirk beantragt werden.

   In begründeten Fällen können auch junge Erwachsene über 18 Jahren diese Form der Hilfe nach §41KJHG (SGB VIII) in    
   Anspruch nehmen.

   Vor Einleitung einer Therapie, muss der Fachdienst des Jugendamtes (KJPD- Kinder- und Jugendpsychiatrischer Dienst) oder
   (EFB- Erziehung- und Beratungszentrum) im Wohnbezirk aufgesucht werden. Wenn diese den Therapiebedarf feststellen,  
   werden die Kosten vom Jugendamt übernommen. 


 

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