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Private Krankenversicherung
Es ist möglich mit fast allen privaten Krankenkassen die psychotherapeutische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen
abzurechnen. Allerdings beschreiben verschiedene Vertragsbedingungen die anrechenbaren Therapiesitzungen.
Daher informieren Sie sich bitte bei ihrer Versicherung vorab über die Konditionen und fordern die erforderlichen
Unterlagen für eine Psychotherapie.
Beihilfe
Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft und Beihilfestellen ist zumeist problemlos. Sich vorab bei Ihrer
Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zu erkundigen, ist empfehlenswert.
Die Abrechnung erfolgt sowohl bei den privaten Versicherungen, als auch der Beihilfe nach der Gebührenordnung für
Psychotherapeuten (GOP) im 2,3 -facher Regelsteigerungssatz.
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