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Private Krankenversicherung


   Es ist möglich mit fast allen privaten Krankenkassen die psychotherapeutische Behandlung bei Kindern und Jugendlichen    
   abzurechnen. Allerdings beschreiben verschiedene Vertragsbedingungen die anrechenbaren Therapiesitzungen.

   Daher informieren Sie sich bitte bei ihrer Versicherung vorab über die Konditionen und fordern die erforderlichen  
   Unterlagen für eine Psychotherapie.

   Beihilfe
   
   Die Kostenübernahme durch Berufsgenossenschaft und Beihilfestellen ist zumeist problemlos. Sich vorab bei Ihrer 
   Beihilfestelle über die geltenden Formalitäten zu erkundigen, ist empfehlenswert.

 
   Die Abrechnung erfolgt sowohl bei den privaten Versicherungen, als auch der Beihilfe nach der Gebührenordnung für    
   Psychotherapeuten (GOP) im 2,3 -facher 
Regelsteigerungssatz. 
 


 

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